Am Saḿstag, den 18. April um 14 Uhr starte ich die Saison 2020!
Nach ausführlichem Studium der Verordnung (Text siehe unten) gibt es am Wochenende Kaffee und Kuchen. Am besten bringt ihr Kleingeld mit und geht zum Genuss an den Strand, danach bringt ihr mir die Gläser und Tassen wieder zurück. Damit halten wir auch Punkt 2 des Paragraphen ein. Punk 1 wird durch ein Flatterband gekennzeichnet sein und Punkt 3 trifft nicht zu.
Ich freue mich auf euch!
Hier die Verordnung der Landesregierung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern (SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung – SARS-CoV-2-BekämpfV) vom 3. April 2020
§2 Abs. (2)
„Ausgenommen sind die Belieferung, die Mitnahme und der Außer-Haus-Verkauf. Hierbei ist sicherzustellen, dass
1. ein Abstand von mindestens 2 Metern zu anderen Personen eingehalten wird,
2. im öffentlichen Bereich kein Verzehr in einem Umkreis von weniger als 50 Metern zum Abgabeort stattfindet und
3. sich je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche nur ein Kunde im Geschäft aufhält.“